Auktionshaus

Auktion: Alte Meister

24. April 2018, 15:00 Uhr

0636

Jan van Kessel der Ältere

(Antwerpen 1626 - 1678 Antwerpen)

„Das Affentribunal“
1640er Jahre
Öl auf Holz
38,3 x 56 cm

Provenienz

österreichischer Privatbesitz

Gutachten Dr. Klaus Ertz, Lingen, den 27. März 2017, liegt bei (in Kopie).

Schätzpreis: € 15.000 - 30.000
Ergebnis: € 32.000 (inkl. Gebühren)
Auktion ist beendet.

Der Affe als Bildthema begründete in den vergangenen Jahrhunderten eine eigene Gattung der Malerei. Die sogenannte „Singerie“, abgeleitet von dem französischen Wort „singe“ für Affe, etablierte sich seit dem 16. Jahrhundert als eigenes Sujet. Aufgrund der optischen Verwandtschaft von Mimik und Körper sowie auch der verhaltensbiologischen Nähe zum Menschen, dienen die Affen hier zumeist als Versinnbildlichung menschlicher Moralvorstellungen.
So auch im vorliegenden „Affentribunal“, wo sich in einem Wachzimmer mehrere durch Kleidung und Haltung vermenschlichte „Affensoldaten“ befinden, denen drei gefangen genommene Katzen vorgeführt werden. Besonders der rechts auf der Bank sitzende, mit Marschall-Stab und Degen als Offizier gekennzeichnete Affe nimmt die Obrigkeit aufs Korn; zumal neben ihm ein Bierkrug steht sowie Spielkarten und Tabakpfeifen auf dem Boden vor ihm liegen. Dass Affen hier anstelle von Menschen Katzen aburteilen, ist wohl ein Hinweis auf die Unzufriedenheit der Bürger mit dem Rechtswesen des 17. Jahrhunderts. Derartige „Stellvertreter-Darstellungen“ waren ein beliebtes und unterhaltsames Mittel der Zeit, von der Obrigkeit nicht verfolgbare Kritik an den herrschenden gesellschaftlichen Zuständen zu üben.

In seinem Gutachten vergleicht Dr. Klaus Ertz vorliegendes Gemälde mit mehreren ebenfalls in den 1640er Jahren entstandenen Affendarstellungen Jan van Kessels d. Ä., beispielsweise ein Gemälde „Affen rasieren Katzen“ (Ertz/Nitze-Ertz 2012, Kat. 652) oder zwei Werke, die das Motiv „Affen spielen das Thema ‚Bauernadvokat‘“ zeigen (Ertz/Nitze-Ertz 2012, Kat. 646 & 646). Ein weiteres, jedoch in viel größerem Format ausgeführtes „Affentribunal“ (Öl auf Holz, 72 x 105 cm, Ertz/Nitze-Ertz 2012, Kat. 650) zeigt dasselbe Sujet wie vorliegendes Gemälde. Dr. Klaus Ertz nimmt an, dass dieses größere Werk eine Variation „unseres“ Gemäldes ist: „Dass es von kleinerem Format ist, könnte bedeuten, dass das zu begutachtende das erste vom Künstler hergestellte ist. Möglicherweise hat er es dann auf Kundenwunsch noch ein weiteres Mal gemalt – und dann doppelt so groß. Dass eine Komposition, die erfolgreich war, noch ein weiteres Mal oder gleich mehrere Male gemalt wurde, ist ein typisches Phänomen gerade in der flämischen Malerei des 17. Jahrhunderts.“ (vgl. Gutachten Dr. Klaus Ertz)