Auktionshaus

Auktion: Jugendstil & Design

29. Juni 2022, 18:00 Uhr

1591

Josef Hoffmann

(Pirnitz 1870 - 1956 Wien)

„Becher“
Steinschönau für J. & L. Lobmeyr, Wien, 1910/1911
farbloses Glas, Braunbronzit- und Goldmalerei, geätzt
H. 15,2 cm; Dm. 6,2 cm

Provenienz

Tschechische Privatsammlung
Kunsthandel BRD
Österreichischer Privatbesitz

Literatur

Torsten Bröhan, Glaskunst der Moderne. Von Josef Hoffmann bis Wilhelm Wagenfeld, München 1992, S. 108 (Dekor)

Schätzpreis: € 6.000 - 10.000
Ergebnis: € 10.240 (inkl. Gebühren)
Auktion ist beendet.

Wir danken Herrn Dr. Rainald Franz (MAK) für seine Unterstützung.

In den Jahren 1910 und 1911 hat Josef Hoffmann im Auftrag von J. & L. Lobmeyr zahlreiche Entwürfe für Gläser geschaffen, die einen schwarzweißen teils floralen, teils geometrischen Oberflächendekor aufgewiesen haben. Mit der Realisierung dieser Entwürfe hat Lobmeyr Facharbeiter in Steinschönau beauftragt. In welcher Technik diese Entwürfe in die Tat umgesetzt werden, war zunächst diesen Arbeitern selbst überlassen. Durchgesetzt hat sich schließlich die Methode, zunächst die gesamte Glasoberfläche sehr fein matt zu ätzen – und ihr so eine scheinbar weiße Farbe zu verleihen – und darauf mit dunkelbrauner oder schwarzer Farbe den von Hoffmann entworfenen Dekor aufzubringen. Diese Technik wurde Bronzitdekor oder Bronzitmalerei genannt und ist bis etwa 1920 angewandt worden.
Die von Lobmeyr beauftragten Arbeiter – sie hießen Josef Lenhardt, Karl Fidler, Josef Eiselt, Norbert Eisert und Karl Thomas – hat aber offenbar auch versucht die von Hoffmann entworfenen Dekore in konventioneller Oberflächenätztechnik umzusetzen. Dabei wurden Gläser erst bemalt und es wurden sodann die von Hoffmann als weiße Flächen entworfenen Bereiche ausgeätzt. Diese technische Ausführung hat sich offenbar als schwieriger, weniger entwurfsgetreu und teurer erwiesen, sie ist daher nicht weiter praktiziert worden. Bei unserem Glas handelt es sich offensichtlich um eines der wenigen Prototypen, bei dem diese Tiefenätztechnik zur Anwendung gelangt ist. Wir nehmen an, dass das Stück gar nicht für den Verkauf bestimmt gewesen ist. (EP)