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Aus echt mach falsch: Pressekonferenz und Expertendiskussion

ImKinsky fand am 18.3. eine Pressekonferenz und Expertengespräch statt. Dabei ging es um den Fall der vermeintlichen Fälschungen von Arbeiten Arnulf Rainers, die 2019 imKinsky beschlagnahmt worden waren.

Vor kurzem wurde das entsprechende Strafermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt – damit gibt es keinen Grund zur Annahme, dass es sich bei den Arbeiten um Fälschungen handelt.

Betroffen von dem Verdacht war ein ganzes Konvolut an Arbeiten, das Sammlerin Brigitte Löw-Radeschnig 2017 von René Rietmeyer gekauft hatte. Dieser hatte die Arbeiten wiederum von Arnulf Rainer selbst als Gegenleistung für seine Tätigkeit als dessen Mitarbeiter erhalten.

Rainers Lebensgefährtin Hannelore Dietz jedoch deklarierte die Werke als Fälschungen. Ihre Beweggründe sind unklar, wenn es auch Spekulationen darüber gibt. Die Arbeiten zeigen nämlich durchaus erotische Motive, dargestellt von zwei jungen Kunsthistorikerinnen, mit denen Rainer im Rahmen eines Projekts zusammenarbeitete.

 

Im anschließenden Expertengespräch ging es um Authentizität von Kunstwerken bzw darum, ob ein Künstler sein eigenes Werk für falsch erklären dürfe. Kurz gesagt: Nein. Nach dem Urheberrechtsgesetz bleibt der, der ein Werk geschaffen hat, dessen Urheber. Egal, wie er später dazu stehen mag.

Und mehr noch: Wer also seine Urheberschaft leugnet, obwohl er das Werk geschaffen hat, kann dadurch Schaden bei Dritten hervorrufen. Der Urheber hat somit die Pflicht, zu den Tatsachen zu stehen.

Angesprochen wurde aus das Themengebiet der erlaubten Vervielfältigung von Kunstwerken. Nicht jeder weiß, dass nach einer OGH Entscheidung Sammler keinen Anspruch darauf haben, dass angegebene Auflagenzahlen eingehalten werden.

In Kooperation mit SOHOT - Burning for Art, Multimedia Agentur. 

Stephanie Holzschuster, MA BA BA
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