Auktionshaus

Auktion: Antiquitäten

17. April 2012

0044

„"Laterndl"-Wanduhr“
Wien, 1814/1815

Schätzpreis: € 28.000 - 55.000
Auktion ist beendet.

"Laterndl"-Wanduhr
Signiertes Meisterstück des Isak Niederleitner
Wien, 1814/1815
Weichholzkorpus, mit ebonisiertem Obstholz furniert und politiert, teilweise ergänzte und teilweise vergoldete Bronzebeschläge; Alabasterbekrönung; qualitätsvolles Messingwerk mit Graham-Anker und gedeckten Lagern, Aufzugssperre und Gangreserve, schweres Präzisionspendel mit Scheinkompensation, Gewichtsantrieb, Anzeige von Minuten und Stunden, kleine Sekunde, Hilfszifferblatt mit Datumsanzeige und zentralem Aufzugsloch; Gangdauer 1 Monat; Emailzifferblatt mit arabischen Ziffern (ergänzt; altes Zifferblatt mit Beschädigung liegt bei); gehfähig;
H. 166 cm

Isak Niederleitner ist offenbar ident mit Joachim Niederleitner (Wien, 1788 bis 1825). Dieser wurde 1814 Meister; es sind nur sehr wenige Uhren aus seiner Hand bekannt.

Zwischen 1800 und etwa 1840 zählten die Wiener Uhrmacher zu den besten Uhrmachern weltweit; durch eine glückliche Gewerbeförderung des Kaisers angelockt, hatte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine Arbeit suchende Schweizer Uhrmacherkolonie aus Regensburg nach Wien begeben und für einen technischen Fortschritt und in der Folge für ein neues Selbstverständnis und -bewusstsein der Wiener Uhrmacher gesorgt. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in Wien mehr als 300 Uhrmacher, die Uhren wurden zu einem großen Teil – oft bis Kleinasien – exportiert. Als berühmteste der Großuhren gilt die „Laterndluhr“, eine Wanduhr, die der Form der Straßenlaternen des alten Wiens nachempfunden wurde und die zu den präzisesten Zeitmessern ihrer Zeit gehörte. Die besten davon sind mit Gewichtsantrieb und einem Pendel, das für eine Schwingung exakt eine Sekunde benötigt ("Sekundenpendel") ausgestattet, besitzen eine Feinregulierung und wurden oft als Regulator für andere Uhren benutzt.
Besonders selten sind Meisterstücke dieser Gattung – Uhren, die der werdende Meister neben seiner Verpflichtung zur Heirat als weitere Aufgabe einer gestrengen Kommisssion in geeigneter Frist vorzulegen hatte, in der all sein Können bestmöglich vereint war und die äußerst selten verkauft wurden, da sie meist in Familienbesitz verblieben. (KS)